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Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Die wiederkehrende Prüfung elektrischer Arbeitsmittel darf nicht beliebig übertragen werden. Für Prüfungen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ist eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich, die für die konkrete Prüfaufgabe über elektrotechnische Fachkenntnisse verfügt. Bei elektrischen Betriebsmitteln muss die Prüfperson zudem in der Lage sein, Messverfahren auszuwählen, Ergebnisse fachlich zu bewerten und Gefahren zu erkennen.
Die erforderliche Qualifikation hängt unter anderem davon ab, ob ortsfeste oder ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein kurzer Prüfgeräte-Lehrgang allein macht eine Person nicht automatisch zur befähigten Prüfperson.
- Erforderlich sind eine passende elektrotechnische Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.
- Die notwendige Qualifikation richtet sich auch nach Art und Komplexität der zu prüfenden Betriebsmittel.
- Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unterstützende Tätigkeiten übernehmen, ersetzen aber nicht ohne Weiteres die fachverantwortliche Prüfperson.
- Der Arbeitgeber bleibt für die Auswahl und Beauftragung einer geeigneten Person verantwortlich.
Was ist eine zur Prüfung befähigte Person?
Eine zur Prüfung befähigte Person besitzt durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln. Für Arbeitsmittel mit elektrischen Komponenten konkretisiert die TRBS 1203 diese Anforderungen.
Typischerweise gehört dazu eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Hinzu kommen praktische Erfahrung mit elektrischen Arbeitsmitteln und eine Tätigkeit, durch die die Kenntnisse über Prüfungen, Normen und technische Regeln aktuell bleiben.

Welche Rolle spielt die Elektrofachkraft?
Eine Elektrofachkraft kann die ihr übertragenen elektrotechnischen Arbeiten aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Ob eine Person für eine konkrete Prüfung geeignet ist, hängt jedoch nicht allein von ihrer Berufsbezeichnung ab.
Wer beispielsweise Bürogeräte prüft, benötigt andere ergänzende Kenntnisse als eine Person, die komplexe Maschinen, Schweißgeräte oder ortsfeste Anlagen bewertet. Prüfaufgabe, Messverfahren, Geräteart und Einsatzbedingungen müssen zur tatsächlichen Qualifikation passen. Auch der konkrete Ablauf der DGUV-V3-Prüfung muss zur Qualifikation und zur jeweiligen Prüfaufgabe passen.
Darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen?
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person, kurz EuP, wurde über die übertragenen Aufgaben und mögliche Gefahren unterrichtet. Sie kann unter geeigneter Leitung und Aufsicht festgelegte Tätigkeiten übernehmen. Die eigenverantwortliche Auswahl des Prüfumfangs und die abschließende sicherheitstechnische Bewertung setzen jedoch die dafür notwendige Fachkunde voraus.
Unternehmen sollten daher genau festlegen, welche Arbeitsschritte eine EuP ausführt, wer die fachliche Verantwortung trägt und wie Leitung und Aufsicht organisiert sind. Eine pauschale Aussage, jede EuP dürfe selbstständig DGUV-V3-Prüfungen durchführen, wäre fachlich zu kurz gegriffen.
Was muss der Arbeitgeber bei der Beauftragung prüfen?
Vor der Beauftragung sollte geklärt werden:
- Passt die elektrotechnische Ausbildung zur Prüfaufgabe?
- Liegt ausreichende praktische Erfahrung vor?
- Werden Prüfkenntnisse durch zeitnahe Tätigkeit und Weiterbildung aktuell gehalten?
- Beherrscht die Person die vorgesehenen Mess- und Prüfgeräte?
- Kann sie Messergebnisse, Abweichungen und Grenzfälle eigenständig bewerten?
- Deckt ihre Qualifikation alle vorgesehenen Gerätearten ab?
Die Beauftragung eines externen Prüfservices überträgt die Unternehmerverantwortung nicht vollständig. Das Unternehmen muss weiterhin einen fachlich geeigneten Dienstleister auswählen und die organisatorischen Voraussetzungen für die Prüfung schaffen.
Vor der Beauftragung sollte der Betrieb außerdem erfassen, welche Geräte geprüft werden müssen und welche DGUV-V3-Prüffristen gelten.

Qualifizierte Elektroprüfung durch IBQ
Bei IBQ Prüfservice werden Elektroprüfungen durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte durchgeführt. Prüfumfang und Messverfahren richten sich nach dem jeweiligen Betriebsmittel, seiner Schutzklasse, dem Einsatzbereich und der anzuwendenden Prüfgrundlage.
Der benötigte Prüfumfang wirkt sich zugleich auf die Kosten einer DGUV-V3-Prüfung aus.