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Wie läuft eine DGUV V3 Prüfung ab?
Eine fachgerechte Elektrogeräteprüfung besteht nicht aus einer einzelnen Messung. Die Prüfperson ermittelt den Istzustand des Betriebsmittels, vergleicht ihn mit dem sicheren Sollzustand und bewertet mögliche Abweichungen. Zum Prüfumfang gehören in der Regel Besichtigen, Messen, Erproben, die Bewertung der Ergebnisse und die Dokumentation.
Welche Messungen erforderlich sind, hängt unter anderem von Geräteart, Schutzklasse, Anschlussart, Einsatzbereich und Prüfgrundlage ab. Sämtliche Prüfschritte müssen durch eine entsprechend qualifizierte Prüfperson durchgeführt oder fachlich verantwortet werden.
1. Betriebsmittel identifizieren und Prüfung vorbereiten
Zunächst wird geklärt, welches Gerät vorliegt, wie es verwendet wird und nach welcher Prüfgrundlage es zu beurteilen ist. Typenschild, Schutzklasse, Herstellerinformationen, Inventarnummer, Einsatzort und frühere Prüfergebnisse liefern wichtige Anhaltspunkte.
Das Gerät muss eindeutig identifizierbar sein. Nur so lassen sich Ergebnis, Prüftermin und mögliche Mängel später zweifelsfrei zuordnen. Zur Vorbereitung gehört die vollständige Erfassung, welche Geräte nach DGUV V3 geprüft werden müssen. Ebenso muss geklärt werden, ob es sich um ein ortsfestes oder ortsveränderliches Betriebsmittel handelt.

2. Besichtigen: sichtbare Mängel erkennen
Die Sichtprüfung steht am Anfang. Kontrolliert werden beispielsweise Gehäuse, Anschlussleitung, Stecker, Zugentlastung, Knickschutz, Schalter, Abdeckungen und erkennbare Veränderungen. Ebenso wird beurteilt, ob das Gerät für seinen Einsatzort geeignet ist.
Viele sicherheitsrelevante Schäden lassen sich bereits bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennen. Ein Gerät mit gebrochener Leitung oder beschädigtem Gehäuse wird nicht dadurch sicher, dass einzelne Messwerte noch innerhalb eines Grenzwerts liegen.
3. Messen: Schutzmaßnahmen überprüfen
Die erforderlichen Messungen richten sich nach dem Betriebsmittel. Je nach Schutzklasse und Bauart können beispielsweise Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom relevant sein. Bei Geräten mit besonderen Schaltungen oder elektronischen Komponenten muss die Prüfperson ein geeignetes Messverfahren auswählen.
Messwerte werden nicht isoliert betrachtet. Sie müssen zur Geräteart, zur Messmethode und zum erwartbaren Zustand passen.
4. Erproben und Funktion sicherheitsrelevanter Bauteile
Beim Erproben wird die Funktion insoweit kontrolliert, wie es für den Nachweis der Sicherheit erforderlich ist. Dazu können Schalter, Verriegelungen, Kontrollleuchten, Not-Halt-Einrichtungen oder andere Schutzeinrichtungen gehören.
Die Funktionsprobe ist nicht mit einer vollständigen Wartung oder einer Prüfung aller Gebrauchseigenschaften gleichzusetzen. Ihr Zweck ist die sicherheitstechnische Beurteilung.
5. Ergebnisse bewerten und dokumentieren
Die Prüfperson bewertet sämtliche Einzelergebnisse. Besteht ein Gerät die Prüfung, werden Ergebnis und nächster Prüftermin dokumentiert. Werden Mängel festgestellt, muss klar festgehalten werden, ob das Gerät weiterverwendet werden darf, instand gesetzt oder ausgesondert werden muss.
Ein aussagekräftiger Nachweis enthält mindestens Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie die Identität der Prüfperson. Für die betriebliche Praxis sind zusätzlich Geräteidentifikation, Einsatzort, Messverfahren, Messwerte, verwendetes Prüfgerät und nächster Prüftermin sinnvoll. Besteht ein Gerät die Prüfung, werden Ergebnis und nächster Prüftermin dokumentiert. Gerätezahl, Prüfverfahren und Dokumentationsumfang beeinflussen die Kosten einer DGUV-V3-Prüfung.

Was passiert mit einem mangelhaften Gerät?
Besteht eine dringende Gefahr, darf das mangelhafte Betriebsmittel nicht weiterverwendet werden. Es muss eindeutig gekennzeichnet, dem Zugriff entzogen oder aus dem Arbeitsbereich entfernt werden. Nach einer Instandsetzung ist vor der Wiederinbetriebnahme die erforderliche Prüfung durchzuführen.
IBQ Prüfservice organisiert Elektrogeräteprüfungen strukturiert und stellt Unternehmen eine nachvollziehbare Dokumentation der geprüften Betriebsmittel zur Verfügung.