WHG-FACHBETRIEBS- Schulung

15. - 16.10.2026

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Schulung

23.06.2026

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe oder Gemische, die die Beschaffenheit von Wasser nachteilig verändern können. Sie können Grundwasser, Oberflächengewässer und Böden belasten, wenn sie austreten, falsch gelagert oder nicht fachgerecht gehandhabt werden.

Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen viele Stoffe, die in Industrie, Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft und privaten Anlagen vorkommen. Typische Beispiele sind Heizöl, Diesel, Benzin, Schmieröle, Hydrauliköle, Altöl, Lösemittel, Lacke, Säuren, Laugen, Salze, Reinigungsmittel, Chemikalien und bestimmte Abfälle.

Rechtliche Grundlage: WHG und AwSV

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist in Deutschland vor allem durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geregelt.

Das Wasserhaushaltsgesetz ist die zentrale gesetzliche Grundlage für den Gewässerschutz. Besonders relevant ist § 62 WHG. Er legt fest, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein, errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden müssen, dass keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist.

Die AwSV konkretisiert diese Vorgaben. Sie regelt unter anderem die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen, technische Anforderungen an Anlagen, Betreiberpflichten, Prüfpflichten und Anforderungen an Fachbetriebe.

Wassergefährdungsklassen

Wassergefährdende Stoffe werden nach ihrem Gefährdungspotenzial in Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Die Wassergefährdungsklasse, kurz WGK, ist eine wichtige Grundlage für die Anforderungen an Anlagen und Schutzmaßnahmen.

WGK 1: schwach wassergefährdend
Stoffe dieser Klasse können Wasser beeinträchtigen, gelten aber als vergleichsweise weniger gefährlich. Beispiele sind unter anderem bestimmte Alkohole oder schwächere Laugen.

WGK 2: deutlich wassergefährdend
Stoffe dieser Klasse haben ein höheres Gefährdungspotenzial. Dazu können zum Beispiel Heizöl oder bestimmte chemische Stoffe zählen.

WGK 3: stark wassergefährdend
Stoffe dieser Klasse können Gewässer besonders stark gefährden. Beispiele sind Altöl, Benzol oder bestimmte chlorierte Kohlenwasserstoffe.

Neben WGK 1 bis WGK 3 gibt es auch Stoffe und Gemische, die als allgemein wassergefährdend oder nicht wassergefährdend eingestuft werden. Die Einstufung ist für Betreiber wichtig, weil sie Einfluss auf Gefährdungsstufen, Prüfpflichten und technische Anforderungen haben kann.

Unterstützung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Für Betreiber ist oft nicht sofort erkennbar, welche Anforderungen nach WHG und AwSV für eine konkrete Anlage gelten. IBQ Prüfservice unterstützt bei der fachlichen Einordnung, prüft Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und erstellt die erforderlichen Nachweise.

Dazu gehören unter anderem Prüfungen nach AwSV, Gutachten und Eignungsfeststellungen, Beratung zu Betreiberpflichten, Unterstützung bei Dokumentation und Nachweisen sowie Schulungen zur Qualifikation als WHG-Fachbetrieb. Auch bei Tankanlagen, Lageranlagen, Abfüllanlagen, Rohrleitungen, Abscheideranlagen, Betriebstankstellen und Heizölverbraucheranlagen begleitet IBQ die rechtssichere Umsetzung.

So lässt sich klären, ob eine Anlage prüfpflichtig ist, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche Unterlagen für den sicheren Betrieb vorliegen müssen.

Behälter zur Darstellung der Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 und WGK 3

Typische wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe kommen in vielen betrieblichen Bereichen vor. Besonders häufig sind:

  • Heizöl, Diesel, Benzin und andere Kraftstoffe
  • Schmieröle, Hydrauliköle und Altöl
  • Lösemittel, Farben, Lacke und Verdünnungen
  • Säuren, Laugen und Salze
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Chemikalien aus Produktion, Labor oder Instandhaltung
  • Pflanzenschutzmittel und Düngemittel
  • Abfälle, Rückstände und verunreinigte Flüssigkeiten
  • Betriebsstoffe in Maschinen, Aggregaten und technischen Anlagen

Ob ein Stoff wassergefährdend ist, hängt nicht allein von seiner Bezeichnung ab. Entscheidend sind seine physikalischen, chemischen sowie human- und ökotoxikologischen Eigenschaften und die jeweilige Einstufung nach AwSV.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die AwSV betrifft Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt, verwendet oder in Rohrleitungen befördert werden.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Tankanlagen
  • Lageranlagen
  • Abfüllanlagen
  • Umschlaganlagen
  • Rohrleitungsanlagen
  • Heizölverbraucheranlagen
  • Betriebstankstellen
  • Produktionsanlagen mit Chemikalien
  • Abscheideranlagen
  • Fass- und Gebindelager
  • Biogasanlagen
  • Anlagen in Landwirtschaft, Geothermie oder Industrie

Welche Anforderungen gelten, hängt von mehreren Faktoren ab: Art des Stoffes, Wassergefährdungsklasse, Menge, Anlagenart, Standort und mögliche Nähe zu Wasser- oder Überschwemmungsgebieten.

Fachkundige Prüfung einer Anlage mit wassergefährdenden Stoffen nach AwSV

Betreiberpflichten

Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen müssen sicherstellen, dass diese Stoffe nicht austreten und keine Gewässer gefährden. Die Pflichten betreffen technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen.

Typische Betreiberpflichten sind:

  • Einstufung und Dokumentation der verwendeten Stoffe
  • sichere Lagerung und Handhabung
  • Dichtheit und Beständigkeit von Behältern, Leitungen und Anlagen
  • Rückhaltung austretender Stoffe
  • Leckageerkennung und regelmäßige Kontrolle
  • Wartung und Instandhaltung
  • Einhaltung von Prüfpflichten nach AwSV
  • Einsatz geeigneter Fachbetriebe bei bestimmten Tätigkeiten
  • vollständige Anlagendokumentation

Die konkreten Pflichten ergeben sich aus der jeweiligen Anlage und der AwSV-Systematik. Eine Anlage mit geringen Mengen eines schwach wassergefährdenden Stoffes wird anders bewertet als eine Tankanlage mit großen Mengen eines stark wassergefährdenden Stoffes.

Prüfung nach AwSV

Je nach Anlage kann eine Prüfung nach AwSV erforderlich sein. Prüfungen können zum Beispiel notwendig werden:

  • vor der Inbetriebnahme
  • nach wesentlichen Änderungen
  • in regelmäßigen Abständen
  • auf behördliche Anordnung
  • bei Stilllegung

Bei der Prüfung wird beurteilt, ob die Anlage den rechtlichen und technischen Anforderungen entspricht. Geprüft werden unter anderem Dichtheit, Standsicherheit, Rückhalteeinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, Dokumentation und der ordnungsgemäße Zustand der Anlage.

Wasserprobe an einem Gewässer zur Kontrolle und zum Schutz vor Verunreinigungen

Bedeutung für den Gewässerschutz

Wassergefährdende Stoffe können bereits in geringen Mengen erhebliche Schäden verursachen. Gelangen sie in den Boden, können sie das Grundwasser belasten. Erreichen sie Flüsse, Seen oder andere Oberflächengewässer, können sie Wasserqualität, Tiere, Pflanzen und Trinkwasserressourcen beeinträchtigen.

Der vorbeugende Gewässerschutz setzt deshalb an mehreren Stellen an: richtige Einstufung, sichere Anlagenplanung, geeignete Rückhaltung, regelmäßige Kontrolle, fachgerechte Wartung und vollständige Dokumentation.

FAQ zu wassergefährdenden Stoffen

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe oder Gemische, die Wasser nachteilig verändern können. Dazu gehören zum Beispiel Öle, Kraftstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, Reinigungsmittel und viele Chemikalien.

Was regelt das Wasserhaushaltsgesetz bei wassergefährdenden Stoffen?

Das Wasserhaushaltsgesetz legt den rechtlichen Rahmen für den Gewässerschutz fest. Für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen verlangt es, dass keine nachteilige Veränderung von Gewässern zu erwarten ist.

Was ist der Unterschied zwischen WHG und AwSV?

Das WHG ist das übergeordnete Gesetz. Die AwSV konkretisiert die Anforderungen für Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, etwa bei Lagerung, Abfüllung, Prüfung und Dokumentation.

Welche Wassergefährdungsklassen gibt es?

Es gibt WGK 1, WGK 2 und WGK 3. WGK 1 steht für schwach wassergefährdend, WGK 2 für deutlich wassergefährdend und WGK 3 für stark wassergefährdend.

Welche Anlagen fallen unter die AwSV?

Unter die AwSV fallen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln, Verwenden oder Befördern wassergefährdender Stoffe in Rohrleitungen. Beispiele sind Tankanlagen, Lageranlagen, Abfüllanlagen, Rohrleitungen, Betriebstankstellen und Abscheideranlagen.

Welche Pflichten haben Betreiber?

Betreiber müssen wassergefährdende Stoffe sicher lagern und handhaben, Anlagen dicht und beständig betreiben, austretende Stoffe zurückhalten, Prüfpflichten beachten und die erforderliche Dokumentation führen.

Wann ist eine AwSV-Prüfung erforderlich?

Eine AwSV-Prüfung kann vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, wiederkehrend oder bei Stilllegung erforderlich sein. Ob eine Prüfung vorgeschrieben ist, hängt von Stoff, Menge, Wassergefährdungsklasse, Anlagenart und Standort ab.

23.06.2026

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

Dr. Martin Haberl