WHG-FACHBETRIEBS- Schulung

15. - 16.10.2026

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Schulung

08.09.2025

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

AwSV: Pflichten, Prüfungen und Bedeutung für Unternehmen

Die AwSV regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen. Für Unternehmen ist sie immer dann relevant, wenn Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden, die Gewässer oder Boden gefährden können.

Ziel der AwSV ist es, Verunreinigungen von Grundwasser, Oberflächengewässern und Boden zu vermeiden. Betreiber müssen deshalb prüfen, ob ihre Anlagen unter die Verordnung fallen, welche Anforderungen gelten und ob Prüfungen, Gutachten oder Fachbetriebe erforderlich sind.

Was ist die AwSV?

AwSV steht für „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Sie konkretisiert Anforderungen aus dem Wasserhaushaltsgesetz und gilt bundesweit.

Die Verordnung legt fest, wie Anlagen geplant, gebaut, betrieben, geprüft und dokumentiert werden müssen, wenn dort mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Dazu gehören zum Beispiel Heizöl, Kraftstoffe, Öle, Chemikalien, Reinigungsmittel oder bestimmte Gemische.

Für Unternehmen bedeutet das: Die AwSV ist kein reines Umweltthema, sondern Teil der Betriebssicherheit und Betreiberverantwortung.

Die Bedeutung der AwSV für Unternehmen

Wer mit wassergefährdenden Stoffen arbeitet, trägt Verantwortung für den sicheren Betrieb seiner Anlagen. Schon kleine Leckagen, undichte Behälter oder fehlende Rückhalteeinrichtungen können zu Schäden an Boden und Gewässern führen.

Die AwSV hilft dabei, solche Risiken zu vermeiden. Sie schafft klare Anforderungen an technische Schutzmaßnahmen, organisatorische Abläufe, Prüfungen und Nachweise.

Für Betreiber ist besonders wichtig:

  • Welche Stoffe werden eingesetzt oder gelagert?
  • Welche Wassergefährdungsklasse liegt vor?
  • Welche Anlagen sind betroffen?
  • Ist die Anlage prüfpflichtig?
  • Muss ein Sachverständiger eingebunden werden?
  • Sind Arbeiten durch einen WHG-Fachbetrieb erforderlich?
  • Welche Dokumentation muss vorliegen?
AwSV-Anlage mit Tank- und Lagerbereich für wassergefährdende Stoffe

Geltungsbereich: Für wen die AwSV gilt

Die AwSV betrifft Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe vorkommen. Entscheidend ist nicht allein die Branche, sondern der konkrete Umgang mit den Stoffen.

Betroffen sein können zum Beispiel:

  • Industriebetriebe
  • Werkstätten
  • Tankstellen und Betriebstankstellen
  • Unternehmen mit Tank- und Lageranlagen
  • Betreiber von Heizölverbraucheranlagen
  • Betriebe mit Abscheideranlagen
  • Bau- und Instandhaltungsunternehmen
  • Unternehmen mit Chemikalienlagerung
  • Betreiber von Rohrleitungsanlagen
  • Fachbetriebe, die an solchen Anlagen arbeiten

Auch kleinere Anlagen können relevant sein, wenn wassergefährdende Stoffe vorhanden sind und Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Wie unterstützt IBQ bei AwSV und WHG?

IBQ Prüfservice unterstützt Unternehmen bei Anforderungen rund um AwSV und WHG. Dazu gehören Prüfungen, Gutachten, Schulungen und fachliche Beratung für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen.

IBQ hilft unter anderem bei:

  • Gutachten und Eignungsfeststellungen
  • Prüfungen durch AwSV-Sachverständige
  • Bewertung unterschiedlicher Anlagenarten
  • Schulungen und Qualifikation zum WHG-Fachbetrieb
  • Beratung zu wassergefährdenden Stoffen
  • Unterstützung bei Nachweisen und Dokumentation

So erhalten Betreiber eine klare fachliche Einschätzung und können ihre Pflichten rechtssicher und praxisnah umsetzen.

Mehr zu unseren Leistungen im Bereich AwSV & WHG erfahren

Wassergefährdende Stoffe sicher lagern

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Unter die AwSV fallen Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Häufig wird dabei zwischen verschiedenen Anlagenarten unterschieden.

Typische Beispiele sind:

  • Lageranlagen für Öle, Kraftstoffe oder Chemikalien
  • Tankanlagen und Heizölverbraucheranlagen
  • Betriebstankstellen
  • Abfüll- und Umschlaganlagen
  • Produktionsanlagen mit wassergefährdenden Stoffen
  • Rohrleitungsanlagen
  • Abscheideranlagen
  • Auffangräume und Rückhalteeinrichtungen
  • Anlagen in Werkstätten oder technischen Betriebsbereichen

Ob eine Anlage prüfpflichtig ist, hängt unter anderem von der Art der Anlage, der Menge der Stoffe, der Wassergefährdungsklasse und dem Standort ab.

Betreiberpflichten nach AwSV

Betreiber müssen sicherstellen, dass ihre Anlagen so errichtet und betrieben werden, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten und keine Gewässergefährdung entsteht.

Zu den typischen Betreiberpflichten gehören:

  • Einstufung oder Prüfung der eingesetzten Stoffe
  • Bewertung der Wassergefährdungsklasse
  • sichere Planung und Ausführung der Anlage
  • Einhaltung technischer Anforderungen
  • Einsatz geeigneter Rückhalteeinrichtungen
  • regelmäßige Kontrolle des Anlagenzustands
  • vollständige Anlagendokumentation
  • Beachtung von Prüfpflichten
  • Behebung festgestellter Mängel
  • Einbindung von Sachverständigen oder Fachbetrieben, wenn erforderlich

Die Pflichten sollten nicht erst bei einer behördlichen Prüfung oder nach einem Schaden betrachtet werden. Sinnvoll ist eine frühzeitige Einordnung, damit Nachweise, Prüfungen und technische Anforderungen von Anfang an sauber geklärt sind.

Wassergefährdende Stoffe und Wassergefährdungsklassen

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe oder Gemische, die geeignet sind, die Beschaffenheit von Wasser nachteilig zu verändern. Dazu zählen viele Stoffe, die im betrieblichen Alltag ganz selbstverständlich eingesetzt werden.

Beispiele sind:

  • Heizöl
  • Diesel und Benzin
  • Schmieröle
  • Hydrauliköle
  • Lösemittel
  • Säuren und Laugen
  • Reinigungsmittel
  • bestimmte Chemikalien und Gemische

Die Einstufung erfolgt über Wassergefährdungsklassen, kurz WGK. Sie zeigen an, wie stark ein Stoff Wasser gefährden kann.

  • WGK 1: schwach wassergefährdend
  • WGK 2: deutlich wassergefährdend
  • WGK 3: stark wassergefährdend

Die Wassergefährdungsklasse ist ein wichtiger Faktor für die Bewertung einer Anlage. Sie kann beeinflussen, welche technischen Anforderungen gelten, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und ob Prüfpflichten entstehen.

AwSV-Sachverständiger bei der Prüfung einer technischen Anlage

Prüfpflichten und AwSV-Prüfungen

Eine AwSV-Prüfung ist erforderlich, wenn eine Anlage nach den Vorgaben der Verordnung prüfpflichtig ist. Das kann vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend oder bei Stilllegung der Fall sein.

Ob eine Prüfung notwendig ist, hängt unter anderem ab von:

  • Art der Anlage
  • Menge der wassergefährdenden Stoffe
  • Wassergefährdungsklasse
  • Standort der Anlage
  • technischer Ausführung
  • Gefährdungsstufe
  • rechtlichen Anforderungen im Einzelfall

Bei prüfpflichtigen Anlagen muss ein zugelassener Sachverständiger prüfen, ob die Anlage den Anforderungen entspricht. Die Ergebnisse werden dokumentiert. Werden Mängel festgestellt, müssen diese je nach Schwere bewertet und behoben werden.

Beratung zu AwSV, WHG und Betreiberpflichten an einer Industrieanlage

Sachverständige, Gutachten und WHG-Fachbetriebe

Sachverständige, Gutachten und WHG-Fachbetriebe haben unterschiedliche Aufgaben, greifen in der Praxis aber oft ineinander.

Ein AwSV-Sachverständiger prüft Anlagen nach den gesetzlichen Anforderungen. Er bewertet, ob technische Schutzmaßnahmen, Dichtheit, Rückhaltung, Dokumentation und Betrieb den Vorgaben entsprechen.

Ein Gutachten kann erforderlich sein, wenn eine Anlage fachlich bewertet werden muss, etwa im Zusammenhang mit einer Eignungsfeststellung nach § 63 WHG.

Ein WHG-Fachbetrieb wird benötigt, wenn bestimmte Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nur von entsprechend qualifizierten Betrieben ausgeführt werden dürfen. Dazu können Einbau, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung bestimmter Anlagen gehören.

Für Betreiber ist wichtig, früh zu klären, welche Rolle im konkreten Fall erforderlich ist. So lassen sich Verzögerungen, Nachforderungen und unnötige Risiken vermeiden.

Zusammenhang zwischen AwSV und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz, kurz WHG, bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz von Gewässern in Deutschland. Die AwSV konkretisiert diese Anforderungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Vereinfacht gesagt: Das WHG gibt den rechtlichen Rahmen vor. Die AwSV beschreibt genauer, welche Anforderungen für Anlagen, Betreiber, Fachbetriebe, Prüfungen und Dokumentation gelten.

Für Unternehmen sind beide Regelwerke wichtig. Wer eine Anlage betreibt oder plant, sollte nicht nur wissen, dass wasserrechtliche Pflichten bestehen, sondern auch, wie diese praktisch umgesetzt werden.

Unterstützung bei AwSV-Anforderungen

Was bedeutet AwSV?

AwSV bedeutet „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. Sie regelt bundesweit, wie solche Anlagen geplant, gebaut, betrieben, geprüft und dokumentiert werden müssen.

Für wen gilt die AwSV?

Die AwSV gilt für Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden. Betroffen können Industrie, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Werkstätten, Tankstellen und viele weitere Betriebe sein.

Welche Stoffe gelten als wassergefährdend?

Wassergefährdend sind Stoffe oder Gemische, die Wasser nachteilig verändern können. Dazu gehören zum Beispiel Heizöl, Kraftstoffe, Schmieröle, Hydrauliköle, Lösemittel, Säuren, Laugen und viele Chemikalien.

Wann ist eine AwSV-Prüfung Pflicht?

Eine AwSV-Prüfung ist erforderlich, wenn eine Anlage nach Art, Größe, Stoffmenge, Wassergefährdungsklasse oder Standort prüfpflichtig ist. Prüfungen können vor Inbetriebnahme, nach Änderungen, wiederkehrend oder bei Stilllegung notwendig werden.

Wer darf eine AwSV-Anlage prüfen?

Prüfpflichtige AwSV-Anlagen dürfen nur durch zugelassene Sachverständige geprüft werden. Diese bewerten, ob die Anlage den wasserrechtlichen und technischen Anforderungen entspricht.

Was ist der Unterschied zwischen AwSV und WHG?

Das WHG ist das übergeordnete Wasserhaushaltsgesetz. Die AwSV konkretisiert die Anforderungen des WHG für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Wann braucht ein Unternehmen einen WHG-Fachbetrieb?

Ein WHG-Fachbetrieb wird benötigt, wenn bestimmte Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen. Das betrifft je nach Anlage zum Beispiel Einbau, Instandhaltung, Reinigung oder Instandsetzung.

08.09.2025

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

Dr. Martin Haberl