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Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterscheiden
Die Einordnung eines elektrischen Betriebsmittels beeinflusst, welche Prüfgrundlage, welcher Prüfumfang und welche organisatorischen Bedingungen zu berücksichtigen sind. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Gerät einen Stecker besitzt. Maßgeblich sind Bauart, Beweglichkeit und bestimmungsgemäße Verwendung. Eine Übersicht typischer Beispiele bietet der Beitrag Welche Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden?
Was ist ein ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel können während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind. Typische Beispiele sind:
- handgeführte Elektrowerkzeuge
- Monitore und Bürogeräte
- Netz- und Ladegeräte
- Verlängerungsleitungen und Leitungsroller
- mobile Leuchten
- Wasserkocher und Kaffeemaschinen
- Mess- und Laborgeräte
Weil diese Geräte transportiert, umgesteckt oder an wechselnden Orten eingesetzt werden, sind Anschlussleitungen, Stecker und Gehäuse häufig besonderen mechanischen Belastungen ausgesetzt.

Was ist ein ortsfestes elektrisches Betriebsmittel?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebracht oder lassen sich aufgrund ihrer Masse und fehlender Tragevorrichtung nicht leicht bewegen. Beispiele sind Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen oder fest installierte Produktionsmaschinen.
Auch ein über eine bewegliche Anschlussleitung versorgtes Betriebsmittel kann als ortsfest gelten, wenn es nur vorübergehend fest angebracht ist. Ein Stecker allein macht eine Maschine daher nicht automatisch zum ortsveränderlichen Gerät.
Was sind transportable Betriebsmittel?
Transportable elektrische Betriebsmittel können ihren Standort wechseln, werden während der bestimmungsgemäßen Nutzung aber nicht in der Hand gehalten. Dazu können Baustellenkreissägen, mobile Stromerzeuger oder bestimmte Schweißgeräte gehören. Abhängig von Verwendung und Gefährdungsbeurteilung werden sie prüforganisatorisch häufig wie ortsveränderliche Betriebsmittel behandelt.

Warum ist die richtige Einordnung wichtig?
Die Kategorie allein legt noch keine vollständige Prüfung fest. Sie hilft jedoch bei der Auswahl der anzuwendenden Regeln, der Prüfverfahren und der Prüforganisation. Zusätzlich müssen Schutzklasse, Anschlussart, Einsatzort, Herstellerangaben und mögliche nicht-elektrische Gefährdungen berücksichtigt werden.
Eine falsche pauschale Zuordnung kann dazu führen, dass Prüfungen mit ungeeigneten Verfahren geplant oder relevante Komponenten übersehen werden. Grenzfälle sollte daher die qualifizierte Prüfperson anhand des konkreten Betriebsmittels beurteilen.
Die Einordnung beeinflusst den erforderlichen Ablauf der DGUV-V3-Prüfung sowie die Auswahl geeigneter Messverfahren. Auch die Prüffristen elektrischer Betriebsmittel müssen zur Beanspruchung und zum Einsatzbereich passen.
Beispiele für typische Grenzfälle
Ein großer Kopierer kann trotz Netzstecker aufgrund seiner Masse und vorgesehenen Aufstellung ortsfest sein. Eine Baustellenkreissäge ist zwar transportierbar, wird während des Sägens aber nicht bewegt. Ein Laptop ist ortsveränderlich; Netzteil und Anschlussleitung können als zugehörige Komponenten dennoch gesondert erfasst werden. Grenzfälle sollten durch eine zur Prüfung befähigte Person eingeordnet werden.
IBQ Prüfservice ordnet die zu prüfenden Betriebsmittel fachlich ein und wählt den passenden Prüfumfang für Geräte, Maschinen und Anlagen.