WHG-FACHBETRIEBS- Schulung

15. - 16.10.2026

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Schulung

25.08.2026

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

Welche Aufgaben hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät den Arbeitgeber beim Schutz der Beschäftigten und bei der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Sie analysiert Arbeitsbedingungen, begleitet Veränderungen, schlägt Maßnahmen vor und prüft deren Umsetzung. Sie übernimmt jedoch nicht automatisch die Verantwortung des Arbeitgebers oder der Führungskräfte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die gesetzlichen Kernaufgaben stehen in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz.
  • Die FASI berät unter anderem bei Arbeitsstätten, Maschinen, Arbeitsverfahren, persönlicher Schutzausrüstung und ergonomischer Gestaltung.
  • Sie begeht Arbeitsbereiche, untersucht Ursachen von Arbeitsunfällen und wirkt auf sicheres Verhalten hin.
  • Ihr Auftrag ist fachlich beratend; Entscheidungen und betriebliche Verantwortung verbleiben beim Arbeitgeber und den zuständigen Führungskräften.
  • Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach Grundbetreuung und betriebsspezifischem Bedarf.

Beratung bereits bei Planung und Beschaffung

Wirksamer Arbeitsschutz beginnt vor der Inbetriebnahme. Die FASI sollte deshalb einbezogen werden, wenn Arbeitsstätten geplant oder verändert, Maschinen und Arbeitsmittel beschafft, neue Stoffe eingesetzt oder Arbeitsverfahren eingeführt werden. In dieser Phase lassen sich Risiken häufig wirksamer und wirtschaftlicher vermeiden als durch spätere Nachbesserungen.

Typische Beratungsfragen sind:

  • Passt die Arbeitsplatzgestaltung zu den Tätigkeiten und Beschäftigten?
  • Welche Schutzmaßnahmen müssen technisch vorgesehen werden?
  • Welche persönliche Schutzausrüstung ist zusätzlich erforderlich?
  • Entstehen durch Arbeitsabläufe, Arbeitszeit oder Zusammenarbeit neue Belastungen?
  • Welche Prüfungen, Unterweisungen und Betriebsanweisungen werden benötigt?
Sicherheitsfachkraft dokumentiert Gefährdungen bei einer Arbeitsplatzbegehung

Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen entwickeln

Die FASI unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung. Sie hilft, Tätigkeiten systematisch zu erfassen, Gefährdungen fachlich zu bewerten und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Dabei gilt das TOP-Prinzip: Technische Lösungen haben grundsätzlich Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen.

Zur Unterstützung gehören je nach Betrieb beispielsweise Arbeitsplatzbegehungen, die Auswertung von Prüf- und Unfallinformationen, die Beurteilung ergonomischer Belastungen sowie die Prüfung, ob vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden und wirksam sind.

Unfälle und Beinaheunfälle auswerten

Nach einem Arbeitsunfall geht es nicht nur um die unmittelbare Ursache. Die FASI untersucht Zusammenhänge im Arbeitsablauf, bei Technik, Organisation und Verhalten. Aus den Erkenntnissen entwickelt sie gemeinsam mit den Verantwortlichen Vorschläge, damit sich vergleichbare Ereignisse nicht wiederholen. Auch Beinaheunfälle liefern wichtige Hinweise, bevor ein tatsächlicher Schaden entsteht.

Fachleute dokumentieren einen Arbeitsunfall auf einer Baustelle

Unterweisung und Sicherheitskultur unterstützen

Die Durchführung von Unterweisungen liegt in der betrieblichen Verantwortung. Die FASI kann Inhalte vorbereiten, Führungskräfte beraten, Unterlagen prüfen und bei fachlich anspruchsvollen Themen mitwirken. Darüber hinaus unterstützt sie dabei, Schutzmaßnahmen verständlich zu kommunizieren und Beschäftigte zu sicherem Verhalten zu motivieren.

Mit wem arbeitet die FASI zusammen?

Arbeitsschutz ist Teamarbeit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet insbesondere mit Arbeitgeber und Führungskräften, Betriebsarzt oder Betriebsärztin, Betriebs- oder Personalrat, Sicherheitsbeauftragten und Beschäftigten zusammen. In Betrieben mit Arbeitsschutzausschuss bringt sie ihre Erkenntnisse in die ASA-Sitzungen ein.

Was gehört nicht automatisch zu ihrer Verantwortung?

Die FASI ist keine Aufsichtsbehörde und in ihrer Beratungsrolle grundsätzlich nicht weisungsbefugt. Sie ersetzt weder die unternehmerische Entscheidung noch die Verantwortung der Führungskräfte. Auch die Bezeichnung Sicherheitsbeauftragter meint eine andere betriebliche Rolle: Sicherheitsbeauftragte unterstützen ehrenamtlich in ihrem Arbeitsbereich, während die FASI eine gesetzlich definierte Fachberatung mit besonderer Qualifikation übernimmt.

So unterstützt IBQ Prüfservice

IBQ Prüfservice übernimmt Aufgaben der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bedarfsgerecht. Dazu können Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, ASA-Sitzungen, Unterweisungsunterlagen, Unfallanalysen und die Prüfung der Arbeitsschutzdokumentation gehören. Der konkrete Umfang wird aus den Tätigkeiten und Gefährdungen des Betriebs abgeleitet.

Kontakt und Anfrage

FAQ

Darf eine FASI verbindliche Anweisungen geben?

In ihrer gesetzlichen Funktion berät die FASI den Arbeitgeber und die Verantwortlichen. Ein allgemeines Weisungsrecht folgt daraus nicht. Unabhängig davon kann ein Unternehmen einer Person zusätzliche betriebliche Befugnisse übertragen; diese müssen klar geregelt sein.

Erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Gefährdungsbeurteilung?

Sie kann den Prozess fachlich vorbereiten und begleiten. Verantwortlich für die Durchführung und Dokumentation bleibt der Arbeitgeber. Führungskräfte, Beschäftigte und weitere Fachleute sollten je nach Thema einbezogen werden.

Ist eine FASI dasselbe wie ein Sicherheitsbeauftragter?

Nein. Qualifikation, Bestellung und Aufgaben unterscheiden sich. Die FASI berät den Arbeitgeber auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes. Sicherheitsbeauftragte unterstützen zusätzlich im Arbeitsalltag, ohne die FASI zu ersetzen.

25.08.2026

Autor:
Dr. Martin Haberl
Geschäftsführer

Dr. Martin Haberl