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Ist Ausbauasphalt wassergefährdend? Einordnung nach PAK-Gehalt
Ausbauasphalt gilt als festes Gemisch nach der AwSV grundsätzlich als allgemein wassergefährdend. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Betreiber das Material jedoch als nicht wassergefährdend einstufen. Entscheidend sind insbesondere die Materialzusammensetzung, der PAK-Gehalt, weitere relevante Parameter und ein belastbarer Nachweis.
Was bedeutet „allgemein wassergefährdend“?
Die AwSV ordnet feste Gemische vorsorglich grundsätzlich als allgemein wassergefährdend ein. Diese Einstufung ist keine Aussage darüber, dass aus jeder einzelnen Probe unter realen Lagerbedingungen relevante Schadstoffmengen freigesetzt werden. Sie stellt zunächst sicher, dass feste Gemische mit möglicherweise unbekannter oder wechselnder Zusammensetzung nicht ohne Prüfung von den Anlagenanforderungen ausgenommen werden.
Ausbauasphalt bis 10 mg/kg PAK
Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt bis 10 mg/kg kann unter den Voraussetzungen des § 10 AwSV als nicht wassergefährdend eingestuft werden. Dafür muss der Betreiber die Materialqualität nachvollziehbar belegen. Je nach Bewertungsgrundlage sind neben dem PAK-Gehalt weitere Werte, etwa der Phenolindex, sowie die Herkunft und mögliche Fremdverunreinigungen zu berücksichtigen.
Eine pauschale Einstufung allein aufgrund der Materialbezeichnung ist nicht ausreichend. Entscheidend ist die dokumentierte Qualität des tatsächlich gelagerten Materials.

Ausbauasphalt mit mehr als 10 bis 25 mg/kg PAK
Bei dieser Materialgruppe scheidet die Einstufung als nicht wassergefährdend nach der in der IBQ-Stellungnahme ausgewerteten Systematik grundsätzlich aus. Der Ausbauasphalt gilt damit als allgemein wassergefährdend. Für eine offene Lagerung werden die Anforderungen des § 26 AwSV relevant.
Eine sehr geringe Eluierbarkeit der PAK kann fachlich bedeutsam sein, ändert die formale Einstufung aber nicht automatisch. Abweichungen von technischen Anforderungen können nur im behördlich zu entscheidenden Einzelfall geprüft werden.
Was gilt bei höheren oder unbekannten PAK-Gehalten?
Material mit mehr als 25 mg/kg PAK, unbekannter Zusammensetzung oder Verdacht auf teer- beziehungsweise pechhaltige Bestandteile erfordert eine weitergehende Untersuchung und sichere Lagerbedingungen. Solange keine belastbare Einstufung vorliegt, darf das Material nicht wie nachweislich gering belasteter, bitumengebundener Ausbauasphalt behandelt werden.
Welche Nachweise sind wichtig?
- Herkunft und Art des Ausbauasphalts
- repräsentative Probenahme und Deklarationsanalytik
- PAK-Gehalt im Feststoff
- gegebenenfalls Phenolindex im Eluat
- Hinweise auf teer- oder pechhaltige Bestandteile
- Wareneingangskontrolle und Kennzeichnung der Lagerbereiche
- Dokumentation der vorgenommenen Einstufung

Warum sollte der konkrete Lagerfall trotzdem geprüft werden?
Aus der Einstufung allein folgen noch nicht sämtliche technischen Anforderungen. Auch Lagerform, Niederschlagszutritt, Flächenaufbau, Entwässerung, Materialmenge und Standortbedingungen sind relevant. Deshalb sollte die Materialbewertung mit der Anlagenbewertung verbunden werden.
Kurzantwort
Ausbauasphalt ist nach der AwSV grundsätzlich allgemein wassergefährdend. Eine Einstufung als nicht wassergefährdend kann bei nachweislich geeignetem Material bis 10 mg/kg PAK möglich sein. Für höhere, unbekannte oder auffällige Belastungen ist eine weitergehende Bewertung erforderlich.